Übersicht der
Fahrerlaubnisklassen

Auto:

Klasse B197

B 197 Automatik-Führerschein machen und trotzdem Schaltwagen fahren dürfen

Schlüsselzahl B197 beinhaltet keine Einschränkungen, so dass man Schaltwagen und Automatikwagen fahren darf,trotz einer Prüfung auf einem Automatikfahrzeug.
Man muss dazu mindestens 10 Fahrstunden und eine 15minütige Testfahrt mit einem Schaltwagen beim Fahlehrer gemacht haben. Dafür gibt es eine Bescheinigung, zur Vorlage bei der Prüfung
.
Dieser Führerschein gilt weltweit.

Klasse B / BF17

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit    einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird).

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")

Eingeschlossene Klassen: AM und L

Klasse BE

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.
Einachsige Anhänger bis 750 Kg zGM dürfen mittgeführt werden.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Eingeschlossene Klassen: keine

Klasse B96

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.

Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig

Lehrgang, keine Prüfung beim TÜV.

Eingeschlossene Klassen: keine
Motorrad:

Klasse A

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.

Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter hier 21 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM

Achtung

Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.

Klasse A2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW / 48 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW / 95 PS Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre

Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Achtung

Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.

Klasse A1

Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW / 20 PS.

Mindestalter: 16 Jahre - Beinhaltet Klasse: AM



Achtung

Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.

Klasse AM

Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),

leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)

Mindestalter: 15 Jahre (z.B. NRW)

Eingeschlossene Klassen: Mofa

Achtung

Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.

MOFA

Die Prüfbescheinigung der Ausbildungsklasse Mofa kann bereits ab 15 Jahren absolviert werden. Wenn Kinder über 7 Jahren auf einen speziellen Kindersitz mitgenommen werden sollen, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.

Theorieunterricht:
4 x Grundstoff + 2 x klassenspezifisch
= 6 Stunden à 90 Minuten
Praxisunterricht:
90 Minuten fahren.

Welche Fahrzeugklassen sind eingeschlossen?
Die Klasse Mofa selbst schließt keine anderen Klassen ein.


Achtung

Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.

Klasse B 196

Der neue Führerschein der Ausbildungsklasse B196 erfordert folgendes:

- mindestens 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheines
- Mindestalter 25 Jahre

Theoretische Ausbildung:
4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten

Praktische Ausbildung:
5 Fahrstunden zu je 90 Minuten. Grundfahraufgaben,Stadt ,Überland und Autobahn.

Eine Theorie- oder Praxisprüfung ist nicht erforderlich.


Wichtig: Dieser gesonderte B196 Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands,
außerhalb des Landes sind Motorrad-Fahrten damit nicht erlaubt!

Aufstiegsprüfung

Eine Aufstiegsprüfung ist eine vereinfachte, verkürzte Prüfung, bei der nur der praktische Teil geprüft wird.
Eine erneute Theorieausbildung/Theorieprüfung ist nicht vonnöten.

Die Praxisausbildung beinhaltet nur die Fahrstunden zum Bestehen der praktischen Prüfung. Es sind keine Sonderfahrten mehr nötig. Die Aufstiegsprüfung kann ab der Klasse A1 durchgeführt werden. Ein Aufstieg ist immer auf die jeweils nächsthöhere Klasse möglich (z.B. A1 -> A2 oder A2 -> A). Zwischen jeder Prüfung müssen mindestens 2 Jahre liegen.


Achtung

Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.

Schlüsselzahl 80

Mit der Schlüsselzahl 80 kann man mit 22 Jahren die Klasse A Prüfung ablegen und darf dann
2 Jahre lang nur A2 Motorräder fahren.
Nach 2 Jahren,mindestens mit 24 Jahren,darf man dann ohne weitere Prüfung die Klasse A fahren.
Anfahrt:
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