Klasse A
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Mindestalter: 24 Jahre (für Direkteinstieg), 20 Jahre (bei mind. 2 Jahre Vorbesitz der Klasse A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Mindestalter hier 21 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A2, A1 und AM
Achtung
Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.
Klasse A2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW / 48 PS, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW / 95 PS Motorleistung abgeleitet sind.
Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).
Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM
Achtung
Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.
Klasse A1
Krafträder der Klasse A1 (Leichtkrafträder) mit einem Hubraum von nicht mehr als 125ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW / 15 PS.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50ccm bei Verbrennungsmotoren oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Leistung von bis zu 15 kW / 20 PS.
Mindestalter: 16 Jahre - Beinhaltet Klasse: AM
Achtung
Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.
Klasse AM
Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L1e-B nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
dreirädrige Kleinkrafträder der Klasse L2e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe b der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52),
leichte vierrädrige Kraftfahrzeuge der Klasse L6e nach Artikel 4 Absatz 2 Buchstabe f der Verordnung (EU) Nr. 168/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Januar 2013 über die Genehmigung und Marktüberwachung von zwei- oder dreirädrigen und vierrädrigen Fahrzeugen (ABl. L 60 vom 2.3.2013, S. 52)
Mindestalter: 15 Jahre (z.B. NRW)
Eingeschlossene Klassen: Mofa
Achtung
Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.
MOFA
Die Prüfbescheinigung der Ausbildungsklasse Mofa kann bereits ab 15 Jahren absolviert werden. Wenn Kinder über 7 Jahren auf einen speziellen Kindersitz mitgenommen werden sollen, muss der Fahrer mindestens 16 Jahre alt sein.
Theorieunterricht:
4 x Grundstoff + 2 x klassenspezifisch
= 6 Stunden à 90 Minuten
Praxisunterricht:
90 Minuten fahren.
Welche Fahrzeugklassen sind eingeschlossen?
Die Klasse Mofa selbst schließt keine anderen Klassen ein.
Achtung
Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.
Klasse B 196
Der neue Führerschein der Ausbildungsklasse B196 erfordert folgendes:
- mindestens 5 Jahre im Besitz des B-Führerscheines
- Mindestalter 25 Jahre
Theoretische Ausbildung:
4 klassenspezifische Unterrichtseinheiten zu je 90 Minuten
Praktische Ausbildung:
5 Fahrstunden zu je 90 Minuten. Grundfahraufgaben,Stadt ,Überland und Autobahn.
Eine Theorie- oder Praxisprüfung ist nicht erforderlich.
Wichtig: Dieser gesonderte B196 Führerschein gilt nur innerhalb Deutschlands,
außerhalb des Landes sind Motorrad-Fahrten damit nicht erlaubt!
Aufstiegsprüfung
Eine Aufstiegsprüfung ist eine vereinfachte, verkürzte Prüfung, bei der nur der praktische Teil geprüft wird.
Eine erneute Theorieausbildung/Theorieprüfung ist nicht vonnöten.
Die Praxisausbildung beinhaltet nur die Fahrstunden zum Bestehen der praktischen Prüfung. Es sind keine Sonderfahrten mehr nötig. Die Aufstiegsprüfung kann ab der Klasse A1 durchgeführt werden. Ein Aufstieg ist immer auf die jeweils nächsthöhere Klasse möglich (z.B. A1 -> A2 oder A2 -> A). Zwischen jeder Prüfung müssen mindestens 2 Jahre liegen.
Achtung
Seit dem 01.06.2014 dürfen Zweiradprüfungen und Schulungsfahrten nur noch mit kompletter Sicherheitsausrüstung gefahren werden.
Schlüsselzahl 80
Mit der Schlüsselzahl 80 kann man mit 22 Jahren die Klasse A Prüfung ablegen und darf dann
2 Jahre lang nur A2 Motorräder fahren.
Nach 2 Jahren,mindestens mit 24 Jahren,darf man dann ohne weitere Prüfung die Klasse A fahren.